Achtung: Mehrwertsteuer Schweiz
Die Schweiz hat seit Oktober 2017 eine neue revidierte MWST – Gesetzgebung für ausländische Unternehmen, wenn diese Lieferungen & Dienstleistungen in der Schweiz erbringen.
Neu gilt:
Ausländische Unternehmen müssen sich per 1. Januar 2018 in der Schweiz umsatzsteuerlich registrieren, wenn der weltweite Umsatz des Unternehmens mehr als CHF 100‘000.- pro Jahr beträgt.
Da dies für die meisten ausländischen Unternehmen zutrifft, die in der Schweiz tätig sind oder tätig werden möchten, empfehlen wir eine rechtzeitige Abklärung der MWST Pflicht und gegebenenfalls eine Eintragung ins Register der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern.